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SIGMA Bank AG, MIFIDII

Die MiFID II Richtlinie

Die mit 3. Jänner 2018 in Kraft tretende MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) Richtlinie erweitert die Anforderungen aus der ursprünglichen MiFID Richtlinie vor allem in den Bereichen Anlegerschutz und Transparenz.

Um transparentere, sicherere und effizientere europäische Finanzmärkte zu schaffen, wird in MiFID II folgendes umgesetzt:

  • Verbesserter Anlegerschutz
  • Erhöhte Kostentransparenz
  • Widerstandsfähigere Marktstrukturen
  • Erhöhte Dokumentationspflichten
  • Verbesserung bei Qualität der Auftragsausführung („Best Execution“)
  • Vermeidung von Interessenskonflikten, vor allem in Hinblick auf monetäre Zuwendungen

  • Anlegerschutz
    Maßgeschneiderte Veranlagungsvorschläge, die durch eine noch umfassendere Prüfung Ihren Anlagezielen, Erfahrungen und Kenntnissen optimal entsprechen. Hier greifen wir vor allem auf die Expertise unseres starken Partners Union Investment (rd. 300 Mrd. verwaltetes Kundenvermögen weltweit, zweitgrößte Fondsgesellschaft in Deutschland) zurück.
  • Erhöhte Transparenz
    Beratungsprotokoll: Eine umfassende Aufzeichnung des Beratungsgesprächs inklusive Offenlegung aller anfallenden Kosten bildet die Grundlage für eine fundierte Anlageentscheidung.
    Telefonische Beratung: Das Gespräch wird aufgezeichnet und für fünf Jahre archiviert.
  • Beraterkompetenz
    Unsere bewährten Ausbildungsstandards entsprechen schon jetzt den dann vorgeschriebenen Standards und gewährleisten eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Beratung in allen Fragen der Geldanlage.
  • Stabilität
    Ihre Aufträge werden zum bestmöglichen Preis (Best Execution) unter Berücksichtigung einer sicheren Abwicklung durchgeführt.

Die Bestimmungen gelten für:

  • Kreditinstitute und Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten (z.B. Derivate und Geldmarktinstrumente) erbringen
  • Börsen und sonstigen Handelsstrukturen
  • Kunden, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten (z.B. Derivate) in Anspruch nehmen

MiFID II unterscheidet zwischen:

  • Privatkunden: Privatkunden, Klein- und Mittelbetriebe, Freiberufler, etc.
  • Professionelle Kunden: Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungen sowie große Unternehmen
  • Geeignete Gegenparteien: z.B. Handelspartner von Banken

Je nach Kundensegment kommen unterschiedliche Standards bei der Informationsbereitstellung und hinsichtlich des Beratungsumfangs zur Anwendung.

  • Wertpapieraufträge: Aufträge des Kunden an die SIGMA Bank können nur schriftlich oder – bei Abschluss entsprechender Vereinbarungen – auch per Telefon oder SIGMA Bank Electronic Banking erteilt werden. Sämtliche mit der SIGMA Bank geführte telefonische oder elektronische Kommunikation, die Wertpapierdienstleistungen betrifft, wird aufgezeichnet und 5 Jahre aufbewahrt. Auf Anfrage wird dem Kunden eine Kopie dieser Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt.
  • In der SIGMA Bank wird im Wertpapiergeschäft ausschließlich abhängige Beratung erbracht. Im Beratungsgeschäft umfasst der angebotene Produktkatalog hausinterne Finanzinstrumente (z.B. eigene Anleihenemissionen) sowie Investmentfonds und Zertifikate von Kooperationspartnern wie Union Investment und einigen ausgewählten Zertifikateanbietern.
  • Hinsichtlich Produktbeurteilung wird vonseiten der SIGMA Bank eine einmalige, anlassbezogene Eignungsprüfung zum Zeitpunkt der Beratung durchgeführt. Eine regelmäßige Beurteilung der Eignung wird hingegen nicht angeboten.
  • Erwirbt der Kunde Finanzinstrumente im beratungsfreien Geschäft, findet keine Zielmarktprüfung statt. Der gesetzlich vorgesehene Angemessenheitstest (die Prüfung, ob die für das jeweilige Finanzinstrument notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen) wird jedenfalls durchgeführt.
  • Die SIGMA Bank bietet für Privatkunden und professionelle Kunden keinen Abschluss von
    Derivaten an.

In den „Grundsätzen der Auftragsausführung“ definiert die SIGMA Bank Standards zu An- und Verkäufen von Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten. Damit ist sichergestellt, dass bei der Ausführung von Kundenaufträgen im Durchschnitt das bestmögliche Ergebnis – Best Execution – erzielt wird.Berücksichtigung finden folgende Aspekte: Kurs, Kosten, Ausführungs- und Abwicklungswahrscheinlichkeit. Diese Kriterien werden periodisch (zumindest einmal jährlich) überprüft. Abweichende Kundenweisungen sind möglich, bei diesen Aufträgen findet die Best Execution keine Anwendung.

Kommt es bei Bankgeschäften zu Konflikten zwischen den Interessen des Kunden, der SIGMA Bank, ihrer Mitarbeiter oder anderen Kunden, so gilt es diese zu erkennen bzw. zu behandeln und zu vermeiden. Für den Fall, dass sie nicht vermieden werden können, sind diese Interessenkonflikte offen zulegen.Für den Umgang mit Interessenkonflikten wurden angemessene Leitlinien erstellt und Verfahren zur Erkennung, Behandlung und Vermeidung implementiert. Auf Ihren Wunsch können wir Ihnen diese gerne aushändigen.Hier ist insbesondere die Gewährung und Annahme von Vorteilen durch die SIGMA Bank zu beachten. Gemeint sind Gebühren, Provisionen, sonstige Geldleistungen oder nicht in Geldform angebotene Zuwendungen von und an Dritte.

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